Sie wohnen zwar mitten in Beverbruch, gehören aber Nikolausdorf an. Das ärgert einige Anwohner, weswegen der Bürgerverein die Bezirksgrenzen ändern lassen will. Der Gemeinderat spielt aber nicht mit.
Sandra Hoff | 27.06.2023
Ohne Erfolg: Die blaue Linie zeigt, wie der Bürgerverein die Bezirksgrenzen ziehen würde. Grafik: Gemeinde Garrel
Einstimmige Entscheidung des politischen Gremiums: „Das Fass wollen wir nicht aufmachen“, erklärte Garrels Bürgermeister Thomas Höffmann, nachdem Carola Krenke die Bürgerfragestunde des Gemeinderats genutzt hatte, um zu erfahren, warum die Bezirksgrenzen in Beverbruch nicht verändert werden.
Aber von vorne: Bereits im April 2021 hatte der Bürgerverein Beverbruch einen Antrag gestellt, mit der Bitte, die Bezirksgrenzen neu zu ziehen. Konkret geht es um das Siedlungsgebiet Ringstraße, Blumenstraße, Staudenallee, Zur Staatsweide, den südlichen Teil der Südstraße, den Feldweg, Jagdweg, Beverbrucher Straße und Großenknetener Straße, das zwar zu Nikolausdorf gehört, aber mitten in Beverbruch liegt.
134 Anwohner stimmten dafür
Mittels einer Umfrage hatte sich der Bürgerverein zuvor bei den Anwohnern ein Meinungsbild eingeholt. Von 264 möglichen Stimmen wurden 165 Stimmen abgegeben, was einer Wahlbeteiligung von 62,5 Prozent entsprach. Von diesen 165 Stimmen waren fünf ungültig. 134 Bürger (81,21 Prozent) stimmten dafür, die genannten Teile von Nikolausdorf in Beverbruch umzubenennen. 26 Bürger (15,75 Prozent) stimmten dagegen.
Die Beverbrucher versprechen sich von den neuen Grenzen gleich mehrere Vorteile. So werde die eigene Adresse von Fremden schneller gefunden, erst recht, wenn ein Krankenwagen gerufen werden müsse, heißt es in dem entsprechenden Schreiben. Zudem werde das Zugehörigkeitsgefühl zum Ort Beverbruch gestärkt. Auch die Verkehrssicherheit spiele eine Rolle. Wegen zahlreicher Raser hatten die Beverbrucher vor einigen Jahren beantragt, das Ortsschild an der Beverbrucher Straße bis hinter die Südstraße zu verschieben, um den Verkehr zu verlangsamen. Doch dieser Antrag war seinerzeit von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit dem Hinweis abgelehnt worden, die Siedlung gehöre nicht zu Beverbruch. Das sei ein Argument, das keine Rolle mehr spiele, wenn die Grenzen neu gezogen würden.
Allerdings räumt der Verein auch Nachteile ein, immerhin müsse der Personalausweis geändert und die Postanschrift bei diversen Firmen und Behörden neu hinterlegt werden.
Verein gab sich mit Entscheidung nicht zufrieden
Krenke, Mitglied im Bürgerverein, betonte auf der Ratssitzung, „ich bin in dem Gebiet aufgewachsen und ich bin durch und durch Beverbrucherin. Egal, ob Schule, Kirche oder Wahlbezirke – in allen Bereichen sind die Einwohner dort Beverbruch zugeordnet“, argumentierte sie.
Der Verwaltungsausschuss hatte im Juni 2021 zunächst beschlossen, den Antrag zurückzustellen und in der nächsten Ratsperiode zu verhandeln. Derweil hatte der Bürgermeister Gespräche mit Vertretern des Bürgervereins Beverbruch, dem Bürgerverein „Wir in Nikolausdorf“ sowie mit örtlichen Ratsvertretern geführt, mit dem Ergebnis, eine Versammlung mit den betroffenen Bezirken durchführen zu wollen. Aufgrund der Pandemie fand diese aber nie statt.
Im September 2022 hatte der Verwaltungsausschuss dann entschieden, eine Änderung der Bezirksgrenzen sei nicht notwendig. Damit gab sich der Bürgerverein Beverbruch aber nicht zufrieden. Sie setzten ein weiteres Schreiben auf: Ihr Antrag möge nicht nur im Verwaltungsausschuss, sondern im gesamten Rat der Gemeinde behandelt werden.
Bürgermeister Thomas Höffmann sagte am Montag auf der Ratssitzung, dass man mit der Entscheidung Folgeanträge vermeiden wolle, immerhin habe man weder Vor- noch Nachteile erkennen können, „letztlich ändert sich nichts, wenn wir alles so lassen“. Wenn sie nun dieses Fass aufmachten, müssten andere Straßen im Umkehrschluss auch Nikolausdorf zugeordnet werden. So gehörten etwa die Fußballplätze des SV Nikolausdorf-Beverbruch formal zu Beverbruch, obwohl sie geografisch Nikolausdorf zuzuordnen seien.
Carola Krenke konnte diese Argumentation nicht nachvollziehen. Immerhin gehe es doch um eine Einzelfallentscheidung, die sich auch gut begründen ließe.