Ortskern wird überplant – In Nikolausdorf sollen mehr Mietwohnungen möglich werden

Neun verschiedene Bebauungspläne gelten im Ortskern von Nikolausdorf. Das soll sich ändern. Der Planungsausschuss hat einen einfachen B-Plan auf den Weg gebracht, der auch mehr Mietwohnungen im Ortskern ermöglichen soll.


In Nikolausdorf soll der Ortskern überplant werden.
Archiv

In Nikolausdorf soll der Ortskern überplant werden.Archiv

Garrel – Neun verschiedene Bebauungspläne mit unterschiedlichen Festsetzungen gelten aktuell in Nikolausdorf. Das soll sich ändern. Auf Antrag des Bürgervereins „Wir in Nikolausdorf“ hat die Verwaltung einen einheitlichen Bebauungsplan für den Ortskern Nikolausdorf aufgestellt, der jetzt im Planungsausschuss des Garreler Gemeinderats behandelt wurde.

Im Wesentlichen gehe es darum, die älteren Bebauungspläne und die bisher ungeplanten Innenbereiche zu überplanen, erklärte Bauamtsleiter Ewald Bley. Es soll eine ortsverträgliche Möglichkeit der Bebauung geschaffen werden. Der neue Bebauungsplan solle sich laut Bürgerverein an die aktuellen Bebauungspläne anpassen.

Antrag des Bürgervereins

Der Bürgerverein hatte beantragt, maximale Wohneinheiten je Wohngebäude, die Mindestgröße der Baugrundstücke, maximal versiegelte Grundstücksfläche, maximale Zufahrtsbreite, maximale Firsthöhe und Gestaltungen der Außenbereiche zu definieren. In Varrelbusch war der erste Bebauungsplan für den Ortskern im September 2021 auf den Weg gebracht worden. Seinerzeit war das erklärte Ziel von Rat und Verwaltung, auch in anderen Kirchdörfern Bauleitplanverfahren anzustoßen, um die Ortskerne zu überplanen und möglicherweise Vorhaben, die etwa eine höhere Versiegelung der Grundstücke ermöglichen würden, zu verhindern. Dazu hat die Gemeinde jetzt die Möglichkeit, da sie mit der Aufstellung des Bebauungsplans auch eine Veränderungssperre erlassen wird.

Der B-Plan sieht drei Wohneinheiten pro Gebäude im blau umrandeten Bereich im Ortskern vor.

Im neuen B-Plan, dessen Entwurf im Ausschuss präsentiert wurde, sollen in einem Kernbereich entlang der Nikolausstraße eingeschossige Gebäude als Einzelhäuser festgesetzt werden. Die Mindestgröße der Grundstücke beträgt laut Entwurf 650 Quadratmeter. Im Gegensatz zum übrigen Teil des Ortskerns sollen hier laut Vorschlag drei Wohneinheiten pro Wohngebäude erlaubt werden. Die Geschossflächenzahl (GFZ) – die definiert, wie viele Quadratmeter Wohnfläche insgesamt auf dem Grundstück errichtet werden dürfen – liegt hier entsprechend höher (0,6 statt 0,5).

Meinungen dazu

Ausschussmitglied Tobias Bohmann (SPD) beurteilte die Planungen positiv, erkannte einen deutlichen Charakter und befürwortete, dass mehr Wohnungen innerorts geschaffen werden könnten. Festsetzungen für die Außenanlagen, antwortete Bauamtsleiter Ewald Bley auf Nachfrage Bohmanns, würden in den B-Plan aufgenommen.

Der Nikolausdorfer Ratsherr Rainer Engelmann (CDU), nicht Mitglied des Planungsausschusses, sprach sich dafür aus, bei zwei Wohneinheiten im Ortskern zu bleiben. Es gebe in Nikolausdorf schon „einiges an Mietwohnungen“.

Bürgermeister Thomas Höffmann berichtete von Bedenken eines Eigentümers, der durch die Überplanung einen Wertverlust seines Grundstücks befürchtet. Wie sich die Wohnbebauung in Nikolausdorf entwickeln könne, sollte stattdessen eher in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden.

Quelle: https://www.nwzonline.de/cloppenburg-kreis/bebauungsplan-fuer-den-ortskern-in-nikolausdorf-auf-den-weg-gebracht-mehr-mietwohnungen-sollen-moeglich-werden_a_4,0,2098953250.html

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